Logo Bayernportal

Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf

Geschäftsleitung

  • Zu finden in
    Rathaus (Zimmer: 003)
    Sprechzeiten
    • Geschäftsleitung

      Mo
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr

      und

      13:00 Uhr - 16:00 Uhr
      Di
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Mi
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr

      und

      13:00 Uhr - 16:00 Uhr
      Do
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr

      und

      13:00 Uhr - 18:00 Uhr
      Fr
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr
      + nach Vereinbarung
Anzahl: 1