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Marktgebühren; Erhebung

Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.

Für Sie zuständig

Markt Neunkirchen a.Brand - Ordnungsamt

Markt Neunkirchen a.Brand

Hausanschrift

Innerer Markt 1
91077 Neunkirchen a. Brand

Postanschrift

Postfach 5

91075 Neunkirchen a. Brand

Telefon

+49 9134 705-0

Leistungsdetails

Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.

Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

  • Marktordnung; Erlass

    Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen.

Stand: 03.01.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie