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Betäubungsmittel; Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs

Der Betäubungsmittelverkehr in Apotheken, ärztlichen und zahnärztlichen Praxen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Hospizen und verschiedenen anderen Einrichtungen wird von den Gesundheitsämtern überwacht.

Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.

62 Gutachtenwesen, Heimaufsicht

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

12:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
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92318 Neumarkt i.d.OPf.

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92304 Neumarkt i.d.OPf.