Logo Bayernportal

Heilpraktikererlaubnis; Beantragung

Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Ansprechpartner - Landratsamt Günzburg

Fachbereich 33 - Gesundheitsamt

Anzahl: 1