Immobilienverwaltung; Immobilienangebote und Immobiliengesuche des Freistaates Bayern
Die Immobilienverwaltung im Freistaat Bayern gehört zum Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr. Deren Aufgabe ist unter anderem die Verwertung der für den Staat entbehrlichen Immobilien sowie die Suche nach für staatliche Zwecke benötigten Immobilien. Die Angebote und Gesuche werden in der Regel in der regionalen und überregionalen Presse sowie im Internetauftritt der Immobilien Freistaat Bayern veröffentlicht.
Description
Zu den Aufgaben der staatlichen Immobilienverwaltung gehören u. a. die Verwertung der für den Staat entbehrlichen Immobilien. Das Angebot reicht dabei von Einfamilienhäusern über gewerbliche Objekte bis hin zu unbebauten Grundstücken. Aus verfassungs- und haushaltsrechtlichen Gründen werden die angebotenen Grundstücke öffentlich ausgeschrieben (siehe Hinweise unter „Fristen“). Dies erfolgt neben der Veröffentlichung von Anzeigen in der Tagespresse auch im Internet (siehe "Weiterführende Links"). Dort sind auch folgende Informationen abrufbar:
- Allgemeine Informationen über die Immobilienverwaltung des Freistaates Bayern
- Informationen über die jeweilige Immobilie (z. B. Lage, Grundstücks- und ggf. Gebäudebeschreibung, Planungs- und Baurecht).
Daneben schaltet die staatliche Immobilienverwaltung auch Immobiliengesuche zur Deckung staatlichen Bedarfs.
Weitere Auskünfte zu den Objekten bzw. Immobiliengesuchen können beim zuständigen Ansprechpartner bei der Immobilien Freistaat Bayern eingeholt werden. Die Kontaktdaten finden Sie in der jeweiligen Objektbeschreibung.
Deadlines
Die im Internetangebot der Immobilien Freistaat Bayern veröffentlichten Objektbeschreibungen sind Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten. Über dabei einzuhaltende Fristen gibt die jeweilige Objektbeschreibung Auskunft.
Fees
Mit einem Grunderwerb verbunden sind Notar- und Grundbuchkosten, ggf. Vermessungskosten sowie Grunderwerbsteuer. Weitere Verwaltungskosten, insbesondere für die Tätigkeit der Immobilienverwaltung, fallen i.d.R. nicht an.
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: Art. 81 Verfassung des Freistaates Bayern
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Legal bases, Bavaria-wide:
Art. 63 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
Erwerb und Veräußerung von Vermögensgegenständen
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Legal bases, Bavaria-wide:
Art. 64 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
Grundstücke
Related links
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Immobilienangebote des Freistaats Bayern
Immobilien Freistaat Bayern informiert über aktuelle Immobilienangebote und stellt neben ausführlichen Beschreibungen auch Bilder, Exposés und Lageplane zur Verfügung.
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Immobiliengesuche des Freistaats Bayern
Immobilien Freistaat Bayern informiert über aktuelle Immobiliengesuche von Behörden.
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Status: 19.10.2020
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