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Bayerischer Demenzfonds; Beantragung einer Förderung

Mit dem Bayerischen Demenzfonds fördert der Freistaat Bayern Angebote zur Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihren An- und Zugehörigen sowie Programme zur Stärkung von demenzsensiblen Kommunen.

Formulare

Für Sie zuständig

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Bayerisches Landesamt für Pflege
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Leistungsdetails

Zweck

Ziel des Bayerischen Demenzfonds ist es, insbesondere Menschen mit Demenz, die zu Hause leben, sowie ihre An- und Zugehörigen zu unterstützen und ihnen eine Teilhabe in den unterschiedlichen Phasen der Demenz zu ermöglichen sowie demenzsensible Kommunen auf- und auszubauen.

Gegenstand

Es werden Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Demenz sowie ihren An- und Zugehörigen (1. Fördersäule) oder Programme von Kommunen zur Unterstützung des Auf- und Ausbaus demenzsensibler Strukturen (2. Fördersäule) gefördert.

  1. Fördersäule: Förderung von kulturellen, musischen, sportlichen und anderen sozialen sowie generationenübergreifenden Angeboten, bei denen das Miteinander von Menschen mit und ohne Demenz sowie deren An- und Zugehörigen im Mittelpunkt steht.
  2. Fördersäule: Förderung von Programmen, die den Auf- und Ausbau von demenzsensiblen Kommunen unterstützen und die Solidarität vor Ort mit Menschen mit Demenz sowie deren An- und Zugehörigen stärken.

Zuwendungsempfänger

  1. Fördersäule: Zuwendungsempfänger können alle natürlichen und juristischen Personen sein, die sich im Bereich der Teilhabe von Menschen mit Demenz und deren An- und Zugehörigen in Bayern engagieren.
  2. Fördersäule: Zuwendungsempfänger können Kommunen sein, die demenzsensible Strukturen in ihrem Bereich aus- und aufbauen.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind alle Ausgaben, die in ursächlichem Zusammenhang mit der Maßnahme stehen und zur Durchführung der Maßnahme erforderlich sind, den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen und vom Vorhabenträger zu tragen sind (maßnahmenbezogene Personal- und Sachausgaben). Personalausgaben können maximal in Höhe der jeweiligen vom Staatsministerium der Finanzen und für Heimat bekannt gegebenen Personalausgabenhöchstsätze bei Zuwendungen des Freistaates Bayern berücksichtigt werden. Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für Baumaßnahmen und -unterhalt.

Art und Höhe

Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch

  • bei Angeboten nach der 1. Fördersäule höchstens 15.000 EUR
  • bei Programmen nach der 2. Fördersäule höchstens 20.000 EUR

Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben der Maßnahme sollen in der Regel eine Bagatellgrenze in Höhe von 2.000 EUR nicht unterschreiten.

Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Förderung der Maßnahme gewährt.

Die Angebote und Programme müssen die jeweiligen Förderkriterien nach der Förderrichtlinie Demenz und Teilhabe (DEMTeil) erfüllen. Unter „Beschreibung“ sind die wesentlichen Anforderungen dargestellt.

Die Förderung der Angebote und Programme (Maßnahmen) setzt voraus, dass diese

a) einen Bezug zu Menschen mit Demenz und ihren An- und Zugehörigen im Freistaat Bayern aufweisen und

b) noch nicht begonnen wurden.

  • In Antragsphase I: Ausgefülltes Antragsformblatt „Teilhabeangebote“ oder „Demenzsensible Kommunen“ (Antragsphase I) sowie Erklärung über subventionserhebliche Tatsachen
  • In Antragsphase II nach positivem Votum (s. unter Verfahrensablauf): Ausgefülltes Antragsformblatt „Teilhabeangebote“ oder „Demenzsensible Kommunen“ (Antragsphase II), De-minimis-Erklärung sowie Finanzierungsplan
  • Weitere Informationen für eine Antragstellung finden Sie auf der Website des Bayerischen Demenzfonds.

Der Antrag auf eine Förderung ist vor Beginn des Vorhabens schriftlich oder elektronisch beim Bayerischen Landesamt für Pflege zu stellen. Die bereitgestellten Vordrucke müssen verwendet werden. Die Beantragung einer Förderung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zur Beantragung sind zunächst nur die Unterlagen der Antragsphase I zu verwenden. Im Falle eines positiven Votums des Expertengremiums werden weitere Unterlagen zur Antragsphase II angefordert. Das Bayerische Landesamt für Pflege steht gerne beratend zur Verfügung.

keine

Die Stichtage für die Antragstellung sind der 30. Juni und der 31. Dezember.

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

verwaltungsgerichtliche Klage

  • Bayerischer Demenzfonds; Bewerbung für eine Auszeichnung

    Aus Mitteln des Bayerischen Demenzfonds werden jährlich Preise für wissenschaftliche Arbeiten vergeben, die sich mit praxisbezogenen Fragestellungen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Demenz sowie ihren An- und Zugehörigen befassen.

Stand: 26.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention