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Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung

Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.

Gemeinde Waigolshausen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Kirchstr. 8
97534 Waigolshausen

Postanschrift

Kirchstr. 8
97534 Waigolshausen