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Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung

Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.

Gemeinde Icking

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Mittenwalder Str. 6
82057 Icking

Postanschrift

Mittenwalder Str. 6
82057 Icking