Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung
Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.
Beschreibung
Voraussetzungen
Kosten
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (Bestattungsverordnung - BestV)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Bestattungsgesetz (BestG)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Verwandte Themen
- Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung
- Friedhofs- und Bestattungsgebühren; Erhebung
- Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit
- Grabmal; Beantragung einer Genehmigung
- Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts
- Leichenschau und Bestattung; Beantragung einer Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs
Stand: 02.05.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
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Gemeinde Laberweinting
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