Bildschirmbrille für Mitarbeiter des Freistaats Bayern; Beantragung der Gewährung
Den Beschäftigten des Freistaats sind spezielle Sehhilfen für die Arbeit an Bildschirmen zur Verfügung zu stellen, wenn die angebotene augenärztliche Untersuchung ergibt, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind.
Description
Beschäftigte des Freistaats Bayern, die in einer Dienststelle des Freistaats an Bildschirmen arbeiten, haben Anspruch auf augenärztliche Untersuchungen. Falls die Untersuchung ergibt, dass eine normale Sehhilfe nicht ausreichend/nicht geeignet ist, besteht ein Anspruch auf spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrillen.
Die Kosten für Untersuchung und Bildschirmbrille trägt der Arbeitgeber/Dienstherr. Die Kostenerstattung für die Bildschirmbrille erfolgt ausschließlich entsprechend den Rahmenverträgen mit dem Landesinnungsverband des bayerischen Augenoptiker-Handwerks und der Augenoptiker-Innung für Mittel- und Unterfranken über die Versorgung der Beschäftigten des Freistaates Bayern mit Bildschirmbrillen.
Prerequisites
Die Notwendigkeit einer geeigneten Bildschirmbrille muss festgestellt werden. Dazu bedarf es der abgestimmten Zusammenarbeit von der den Sehtest durchführenden Person (Betriebsärztin/Betriebsarzt, andere fachkundige Person), Augenärztin/Augenarzt und Optikerin/Optiker.
Procedure
Der ausgefüllte Antrag auf Gewährung einer Bildschirmbrille ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der personalverwaltenden Dienststelle einzureichen. Diese prüft die Vollständigkeit der Unterlagen, setzt den Erstattungsbetrag fest und leitet den Antrag zur Auszahlung der Erstattung an das Haushaltssachgebiet weiter.
Special notes
Vor Erteilung des Auftrags an einen Optiker prüfen Sie bitte, ob dieser in der Optikerliste des Landesinnungsverbandes (siehe unter „Weiterführende Links“) aufgeführt ist, da sonst keinerlei Erstattung erfolgen kann.
Vor der augenärztlichen Untersuchung händigen Sie der Augenärztin/dem Augenarzt bitte die Bescheinigung zur Vorlage beim Augenarzt (siehe unter "Formulare") aus; die Augenärztin/der Augenarzt rechnet in aller Regel unmittelbar mit der Personal verwaltenden Stelle ab.
Required documents
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Required document, Bavaria-wide:
Verordnung der Augenärztin/des Augenarztes
(siehe Antrag auf Gewährung einer Bildschirmbrille unter "Formulare")
- Required document, Bavaria-wide: Rechnung des Optikers
- Required document, Bavaria-wide: ggf. formlose Bestätigung über das Vorliegen eines Bildschirmarbeitsplatzes
Forms
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Prefilled form - recipient data will be enterd after the selection of the location , Bavaria-wide:
Antrag auf Gewährung einer Bildschirmbrille für Schulpersonal
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Prefilled form - recipient data will be enterd after the selection of the location , Bavaria-wide:
Bescheinigung zur Vorlage bei der Augenärztin/ beim Augenarzt für Schulpersonal
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Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: Teil 4 Abs. 2 des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
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Legal bases, Bavaria-wide:
Hinweise zur Beschaffung von speziellen Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz (Bildschirmbrillen)
Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Remedy
Widerspruch bzw. Klage zum Verwaltungsgericht; Klage zum Arbeitsgericht
Related links
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Kostenerstattung für Bildschirmbrillen
Diese Informationen stehen nur im Bayerischen Behördennetz zur Verfügung.
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Adressenliste Optiker - Landesinnungsverband des bayerischen Augenoptikerhandwerks [File format: pdf]
Diese Informationen stehen nur im Bayerischen Behördennetz zur Verfügung.
Status: 23.06.2020
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