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Wenn ein Telekommunikationsunternehmen öffentlichen Straßengrund für die Verlegung von Telekommunikationslinien oder die Änderung von bereits verlegten Leitungen nutzen will, muss es hierfür eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz beantragen.
und
13:30 Uhr - 15:30 Uhrund
13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Schulstr. 1
94262 Kollnburg
Schulstr. 1
94262 Kollnburg