Logo Bayernportal
- kein Ort -

Stelle für die Schulung in Erster Hilfe; Beantragung der amtlichen Anerkennung

Wer Erste-Hilfe-Kurse für Führerscheinbewerber durchführen möchte, benötigt grundsätzlich eine amtliche Anerkennung als sog. "Stelle für die Schulung in Erster Hilfe".

Formulare

Für Sie zuständig

Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie über „Ort auswählen" einen Ort aus.
Stilisiertes Bild eines Hauses
Regierung der Oberpfalz
Mehr zur Behörde

Leistungsdetails

Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen u.a. an einer geeigneten Schulung in Erster Hilfe teilnehmen. Geeignete Schulungen werden von Stellen durchgeführt, die hierzu amtlich anerkannt sind.

Die Regierung der Oberpfalz erteilt bayernweit die amtliche Anerkennung für Stellen, die Schulungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen.

Stellen, die ein Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur ersten Hilfe ermächtigt hat, benötigen unter bestimmten Voraussetzungen keine solche Anerkennung.

  1. Antrag
  2. Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der Ausbilder (amtl. Führungszeugnis)
  3. Befähigtes Lehrpersonal
  4. geeignete Schulungsräume
  5. Lehrmittel
  6. Lehrplan
  7. Haftpflichtversicherung

  • Nachweis der Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der Ausbilder
    (einfache Führungszeugnisse, höchstens 3 Monate alt)
  • Nachweis über die medizinisch-fachliche und pädagogische Qualifikation und ggfs. entsprechende Fortbildungen der Ausbilder
    (Weitere Nachweise auf Verlangen der Behörde)
  • Nutzungserlaubnis, Grundriss/Fotos der Räumlichkeiten
  • Zusammenstellung/Fotos über Lehrmittel
  • Lehrplan - „Roter Faden“/Präsentation
  • Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
    (aktuelle Versicherungspolice)

Der Antragsteller stellt den Antrag schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) und legt dabei entsprechende Nachweise vor.

 

Rahmengebühr: 51,10 bis 511,00 €

6 - 8 Wochen

Als Rechtsbehelf steht die verwaltungsgerichtliche Klage zur Verfügung.

Stand: 12.10.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration