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Tierische Nebenprodukte; Übertragung der Beseitigungspflicht und Verpflichtung zur Gestattung der Mitbenutzung

Die zuständige Regierung kann die Pflicht zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte auf zugelassene, privatrechtliche Betriebe zur gewerbsmäßigen Beseitigung tierischer Nebenprodukte übertragen.

Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 55.2 – Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 13:00 Uhr

Terminvereinbarung

Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.

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84028 Landshut

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Postfach
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