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Zeltlager; Beantragung einer Erlaubnis für die vorübergehende Errichtung

Wer für kurze Zeit (höchstens zwei Monate) ein Zeltlager für mehr als drei Zelte errichten will, bedarf der Erlaubnis der Gemeinde.

Ansprechpartner - Markt Fürstenzell

SG 11.3 - Bürgerbüro: Ordnungsamt / Gewerbe

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