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Zeltlager; Beantragung einer Erlaubnis für die vorübergehende Errichtung

Wer für kurze Zeit (höchstens zwei Monate) ein Zeltlager für mehr als drei Zelte errichten will, bedarf der Erlaubnis der Gemeinde.

Stadt Straubing

Baugenehmigungen / Denkmalschutz

Öffnungszeiten

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Allgemein

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und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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94315 Straubing

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Postfach 0352
94303 Straubing