Logo Bayernportal

Zeltlager; Beantragung einer Erlaubnis für die vorübergehende Errichtung

Wer für kurze Zeit (höchstens zwei Monate) ein Zeltlager für mehr als drei Zelte errichten will, bedarf der Erlaubnis der Gemeinde.

Für Sie zuständig

Stadt Altötting

Stadt Altötting

Hausanschrift

Kapellplatz 2a
84503 Altötting

Postanschrift

Kapellplatz 2a

84503 Altötting

Telefon

+49 8671 5062-0

Leistungsdetails

Wenn Sie höchstens für zwei Monate ein Zeltlager "auf der grünen Wiese" errichten möchten, benötigen Sie weder für den Lagerplatz selbst, noch für die Zelte und die erforderlichen Nebenanlagen wie Waschgelegenheiten, Beleuchtung oder Einrichtungen zur Abwasser- und Abfallentsorgung eine Baugenehmigung.

Sofern das Zeltlager jedoch mehr als drei Zelte umfassen soll, ist für die Errichtung des Zeltlagerplatzes die Erlaubnis der Gemeinde nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz erforderlich.

Die Gemeinden können Verwaltungskosten für die Erteilung der Erlaubnis erheben.

verwaltungsgerichtliche Klage
Stand: 05.06.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration