Betriebsnummer; Beantragung
Bei Einstellung des ersten Beschäftigten (450-Euro-Kräfte, sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, Auszubildende) ist eine Betriebsnummer beim Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Die Betriebsnummer wird unter anderem für die monatlichen Abrechnungen der Sozialbeiträge benötigt.
Description
Wenn Sie Arbeitnehmer beschäftigen wollen, benötigen Sie eine Betriebsnummer. Die Betriebsnummer ist auf den Meldungen an die Krankenkasse einzutragen und beispielsweise wichtig für betriebsbezogene Arbeitsgenehmigungen.
Das Meldeverfahren zur Sozialversicherung erhebt verschlüsselte Daten zur Tätigkeit der Beschäftigten. Damit kann die Bundesagentur für Arbeit ihren gesetzlich festgelegten Auftrag erfüllen, Umfang und Art der Beschäftigung sowie die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes in beruflicher, regionaler und wirtschaftsfachlicher Hinsicht zu beobachten.
Die Betriebsnummer vergibt der Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit mit folgenden Ausnahmen: Für Privathaushalte, die Personen ausschließlich auf 450-Euro-Basis beschäftigten, für knappschaftliche Betriebe sowie für Seefahrts- und Fischereibetriebe ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig.Online transactions
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Online transactions, Bavaria-wide:
Betriebsnummer online beantragen
Im Rahmen des automatisierten Meldeverfahrens zur Sozialversicherung dient die Betriebsnummer als Identifikationsmerkmal für Betriebe. Für den Antrag auf Erteilung einer Betriebsnummer steht ein Formulardienst mit Frageassistenten und Hilfen zur Verfügung.
Forms
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Form, Bavaria-wide:
Mittteilung einer Änderung in den Angaben zum Beschäftigungsbetrieb
This form requires no signature. You can sent it electronically (e.g. by secure email or De-Mail) or as hardcopy to the responsible authority.
Legal bases
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Legal bases, Bavaria-wide:
§ 28a Sozialgesetzbuch IV
Meldepflicht
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Legal bases, Bavaria-wide:
§ 5 Absatz 5 Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung - Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV)
Allgemeine Vorschriften
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Status: 10.07.2020
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