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Feldgeschworene; Beauftragung

Feldgeschworene wirken bei der Kennzeichnung von Grenzen in der Örtlichkeit (Abmarkung) mit. Eine Feldgeschworenentätigkeit kann durch Grundstückseigentümer beantragt oder durch den Bürgermeister angeordnet werden.

Ansprechpartner - Landratsamt Bamberg

Fachbereich 33 - Gewerberecht, Land/Forst/Fischerei

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