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Feldgeschworene; Beauftragung

Feldgeschworene wirken bei der Kennzeichnung von Grenzen in der Örtlichkeit (Abmarkung) mit. Eine Feldgeschworenentätigkeit kann durch Grundstückseigentümer beantragt oder durch den Bürgermeister angeordnet werden.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Hörlkofen

Sachgebiet 3.1 - Bauverwaltung, Beitragswesen

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