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Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
und
13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Hauptstraße 2
84384 Wittibreut
Hauptstr. 2
84384 Wittibreut