Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
Regulär geöffnet sind nur das Einwohnermeldeamt und das Bürgerbüro (Öffnungszeiten nachstehend)!
Alle anderen Ämter nur mit Terminvereinbarung nach vorheriger Vereinbarung per Telefon, oder E-Mail.
Hauptstraße 16
91096 Möhrendorf
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