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Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
und
15:00 Uhr - 16:30 Uhrund
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Gewerbepark BWB 29
83052 Bruckmühl
Postfach 1149
83044 Bruckmühl