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Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Rathausplatz 1 u. 8
83435 Bad Reichenhall
Postfach 1164
83421 Bad Reichenhall