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Wohnsitz; Abmeldung

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Markt Großostheim

Einwohnermelde-/Sozial-/Gewerbeamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Hausanschrift

Schaafheimer Str. 33
63762 Großostheim

Postanschrift

Postfach 1280
63757 Großostheim