Logo Bayernportal

Heilquelle; Beantragung einer staatlichen Anerkennung

Quellen und Brunnen, können unter bestimmten Voraussetzungen als "Heilquelle" staatlich anerkannt werden.

Ansprechpartner - Regierung von Mittelfranken

Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten, Oberversicherungsamt Nordbayern

Anzahl: 1