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Straßenbeleuchtung; Meldung von defekten Straßenlampen

Gemeinden haben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerorts nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten (...), wenn das dringend erforderlich ist und nicht andere aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften hierzu verpflichtet sind.

Stadt Weilheim i.OB

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

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Di
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

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Fr
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
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Admiral-Hipper-Str. 20
82362 Weilheim i.OB

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