Sozialversicherung; Anmeldung von Arbeitnehmern
Pflichtversicherte Arbeitnehmer in der gesetzlichen Sozialversicherung müssen der zuständigen Krankenkasse als Einzugsstelle gemeldet werden.
Description
Sobald Sie Arbeitnehmer beschäftigen, müssen Sie mit Beginn des Beschäftigungsverhältnisses eine Anmeldung zur Sozialversicherung vornehmen. Den gesetzlichen Krankenkassen (Einzugsstellen) ist die Aufgabe übertragen worden, den Gesamtsozialversicherungsbeitrag einzuziehen und an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Bei geringfügigen Beschäftigungen ist zuständige Einzugsstelle die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Für die Sozialversicherung müssen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber einen Anteil bezahlen.
Die Anmeldung zur Sozialversicherung umfasst die
- Krankenversicherung,
- Pflegeversicherung,
- Rentenversicherung und
- Arbeitslosenversicherung.
Die Anmeldung muss insbesondere für Beschäftigte erfolgen, die kraft Gesetzes in der Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung versichert sind.
Legal bases
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Legal bases, Bavaria-wide:
§§ 28a bis 28r Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV)
Meldepflicht des Arbeitgebers, Gesamtsozialversicherungsbeitrag
- Legal bases, Bavaria-wide: Datenerfassungs- und Datenübermittlungsverordnung (DEÜV)
- Legal bases, Bavaria-wide: Richtlinien für den Datenaustausch im Gesundheits- und Sozialwesen
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Status: 10.07.2020
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
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