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Geburtshilfe; Beantragung einer Förderung für Defizitausgleich für Krankenhaus

Der Freistaat Bayern unterstützt Landkreise und kreisfeie Städte, die Defizite kleinerer Abteilungen Gynäkologie und Geburtshilfe ausgleichen.

Ansprechpartner - Regierung von Oberfranken

Sachgebiet 55.2 - Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz

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