Manöver; Anmeldung
Manöver der Bundeswehr und ausländischer Streitkräfte müssen bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
Description
Als Manöver bezeichnet man eine realistische militärische Übung, die auf einem Truppenübungsplatz oder außerhalb von diesem abgehalten werden kann. Manöver sind Ausbildungstätigkeiten der entsprechenden militärischen Einheiten und dienen der Einsatzvorbereitung.
Die Manöver sind rechtzeitig bei der zuständigen Behörde durch die ausführende Einheit anzumelden. Bei der Anmeldung ist anzugeben, in welchem Umfang Straßen voraussichtlich mehr als verkehrsüblich benutzt werden sollen.
Zuständig für die Entgegennahme der Manöveranmeldungen sind in der Regel die Bayerische Staatskanzlei, die Regierung oder die Kreisverwaltungsbehörde. Näheres hierzu regelt die Bekanntmachung über Manöver und andere Übungen der Bundeswehr und der Streitkräfte der Entsendestaaten in Bayern (Manöverbekanntmachung).
Auf Grundlage der Anmeldungen werden die weiteren betroffenen Behörden einschließlich der jeweils betroffenen Gemeinden unterrichtet. Zudem wird die ortsübliche Bekanntmachung der Übungen veranlasst.
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: § 69 Bundesleistungsgesetz (BLG)
- Legal bases, Bavaria-wide: Manöver und andere Übungen der Bundeswehr und der Streitkräfte der Entsendestaaten in Bayern (Manöverbekanntmachung)
Status: 04.09.2020
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Responsible for you
-
Regierung der Oberpfalz
Phone
+49 (0)941 5680-0
Fax
+49 (0)941 5680-1199
Secure request form
-
Bayerische Staatskanzlei
Phone
+49 (0)89 2165-0
Fax
+49 (0)89 294044
Email
-
Landratsamt Cham
Phone
+49 (0)9971 78-0
Fax
+49 (0)9971 78-399
Secure request form
De-Mail
poststelle@landkreis-cham.de-mail.de
General overview of procedures
Alphabetical and hierarchical overview of all procedures.