Handwerkskarte; Erhalt
Die Handwerkskammer stellt bei Eintragung in die Handwerksrolle eine Bescheinigung in Form der Handwerkskarte aus.
Beschreibung
Über die Eintragung in die Handwerksrolle hat die Handwerkskammer eine Bescheinigung auszustellen (Handwerkskarte).
In die Handwerkskarte sind getragen:
- der Name und die Anschrift des Inhabers/der Inhaberin eines Betriebs eines zulassungspflichtigen Handwerks,
- der Betriebssitz,
- das zu betreibende zulassungspflichtige Handwerk und
- bei Ausübung mehrerer zulassungspflichtiger Handwerke diese Handwerke sowie
- der Zeitpunkt der Eintragung in die Handwerksrolle.
Mit der Handwerkskarte können Sie sich als eingetragener Handwerksbetrieb legitimieren.
Voraussetzungen
Die Ausstellung der Handwerkskarte setzt die Eintragung in die Handwerksrolle voraus. Das bedeutet, dass Sie - oder eine von Ihnen beschäftigte Betriebsleiteleitung - über die persönlichen Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle verfügen.
Die Eintragung erfolgt auf Antrag des Betriebsinhabers/der Betriebsinhaberin bei der zuständigen Handwerkskammer. Weiterführende Informationen zur Beantragung der Eintragung in die Handwerksrolle finden Sie unter "Verwandte Themen".
Verfahrensablauf
Sie erhalten als Nachweis Ihrer erfolgreichen Eintragung in die Handwerksrolle die Handwerkskarte. Sie müssen die Handwerkskarte nicht beantragen.
Fristen
keine
Kosten
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 10 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO)
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung der Kammer ist der Verwaltungsrechtsweg gem. § 40 Abs. 1 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung eröffnet.
Verwandte Themen
- Betriebsleitung; Anzeige der Bestellung oder Abberufung bei der Handwerkskammer
- Handwerksrecht; Anzeige einer grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung in einem zulassungspflichtigen Handwerk
- Handwerksrolle; Beantragung der Eintragung
- Handwerksrolle; Beantragung der Löschung der Daten
- Handwerksrolle; Beantragung einer Ausübungsberechtigung oder Ausnahmebewilligung für die Eintragung
- Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe; Beantragung einer Auskunft
Stand: 23.12.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Für Sie zuständig
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