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Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung pyrotechnischer Gegenstände und Explosivstoffe

Auftrag des Gewerbeaufsichtsamtes bei der Regierung der Oberpfalz ist es, im Bereich des technischen Verbraucherschutzes für sichere Produkte zu sorgen. Hierzu zählen unter anderem Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände, z. B. Feuerwerksartikel.

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Leistungsdetails

Wirtschaftsakteure dürfen nur sichere Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände in den Verkehr bringen. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Produkte so beschaffen sind, dass Benutzer und Dritte vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt werden. Dies ist ein maßgeblicher Beitrag zum vorbeugenden Schutz von Verbrauchern und Beschäftigten.

Um sicherzustellen, dass nur sichere Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände in Verkehr gebracht werden (d. h. in den Handel gelangen), nimmt die Bayerische Gewerbeaufsicht insbesondere folgende Aufgaben wahr.

Die Gewerbeaufsicht

  • geht Unfallmeldungen und Beschwerden nach,
  • zieht unsichere pyrotechnische Gegenstände und Explosivstoffe aus dem Verkehr,
  • kontrolliert relevante Wirtschaftsakteure mittels Inspektionen,
  • kontrolliert pyrotechnische Gegenstände und Explosivstoffe auf Messen und Ausstellungen und im Handel (auch Onlinehandel) durch gezielte Stichproben,
  • nimmt als Verbraucherschutzbehörde am europaweiten EU-Schnellinformationssystem teil.

Wenn Sie Fragen zu Anforderungen an Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände haben, oder der Verdacht besteht, dass ein Explosivstoff oder pyrotechnischer Gegenstand die vorgeschriebenen Anforderungen nicht erfüllt, können Sie sich direkt an das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung der Oberpfalz wenden.

Stand: 26.10.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz