Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Durch den Kirchenaustritt entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer. Das Verfahren hierfür ist weitgehend automatisiert.
Gemündener Str. 3
97753 Karlstadt
Postfach 1465
97804 Lohr am Main