Logo Bayernportal

Private berufliche Schule; Beantragung der Betriebsgenehmigung und der Genehmigung für wesentliche Änderungen

Private berufliche Schulen, die in ihren Bildungs- und Erziehungszielen öffentlichen im Freistaat Bayern vorhandenen oder vorgesehenen Schulen entsprechen, müssen von der zuständigen Regierung zugelassen werden. Diese müssen auch wesentliche Änderungen genehmigen.

Ansprechpartner - Regierung von Schwaben

Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht

Es wurden keine Ansprechpartner zugeordnet.