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Schülerunfallversicherung; Informationen über Kostenträger

Schüler (ggfs. auch Elternbeiräte u.a.) haben unter den Voraussetzungen des Sozialgesetzbuchs Siebtes Buch (SGB VII) gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Dieser greift nicht erst nach einem Unfallereignis, sondern umfasst z.B. auch Maßnahmen der Unfallprävention.

Ansprechpartner - Gemeinde Horgau

  • Zu finden in
    Gemeinde Horgau (Zimmer: 01)
    Tätig für
    Sprechzeiten
    • Gemeinde Horgau

      Mo
      07:30 Uhr - 12:30 Uhr
      Di
      07:30 Uhr - 12:30 Uhr
      Mi
      07:30 Uhr - 12:30 Uhr
      Do
      07:30 Uhr - 12:00 Uhr

      und

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      + nach Vereinbarung
Anzahl: 1