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Schülerunfallversicherung; Informationen über Kostenträger

Schüler (ggfs. auch Elternbeiräte u.a.) haben unter den Voraussetzungen des Sozialgesetzbuchs Siebtes Buch (SGB VII) gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Dieser greift nicht erst nach einem Unfallereignis, sondern umfasst z.B. auch Maßnahmen der Unfallprävention.

Gemeinde Horgau

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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und

13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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86497 Horgau

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