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Gentechnikwegweiser; Informationen

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat für Personen, die gentechnische Arbeiten planen, einen Wegweiser ins Internet gestellt.

Für Sie zuständig

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Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
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Leistungsdetails

Gentechnische Arbeiten (außer Freisetzungen) dürfen nur in gentechnischen Anlagen durchgeführt werden. Das Gentechnikrecht sieht Anzeige-, Anmelde- und Genehmigungsverfahren vor. Der Wegweiser des LGL erklärt Ihnen, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie gentechnisch arbeiten wollen (siehe "Weiterführende Links").

Stand: 03.04.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz