Berufskraftfahrerqualifikation; Beantragung der Anerkennung als Ausbildungsstätte
Ausbildungsstätten, die die beschleunigte Grundqualifikation und/oder die Weiterbildung im Rahmen des Berufskraftfahrerqualifikationsrechts anbieten wollen, bedürfen der staatlichen Anerkennung durch die örtlich zuständige Regierung.
Description
Neben den staatlich anerkannten Ausbildungsstätten dürfen auch gesetzlich anerkannte Ausbildungsstätten (vgl. § 7 Abs. 1 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) die beschleunigte Grundqualifikation und/oder die Weiterbildung anbieten, die in der Regel nötig sind, soweit Beförderungen im Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchgeführt werden, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.
Berufskraftfahrer können die Teilnahme an einer Schulung durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein bei der Kreisverwaltungsbehörde nachweisen.
Prerequisites
Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und/oder die Weiterbildung werden staatlich anerkannt, wenn
- sie über die personellen und sächlichen Voraussetzungen für die Vermittlung der für die beschleunigte Grundqualifikation und/oder Weiterbildung erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen,
- sie im angemessenen Verhältnis zur Zahl der Aus- und Weiterbildungsteilnehmer ausreichendes Lehrpersonal beschäftigen,
- geeignete Unterrichtsräume sowie für jeden Teilnehmer geeignete und ausreichende Lehrmittel für die Durchführung des Unterrichts vorhanden sind,
- eine fortlaufende Fortbildung des Lehrpersonals gewährleistet wird und
- keine Tatsachen vorliegen, die gegen die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers sprechen.
Procedure
Der Antrag ist bei der Regierung der Oberpfalz schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) einzureichen. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird die staatliche Anerkennung in Form eines Bescheides ausgesprochen.
Special notes
Sofern gesetzlich anerkannte Ausbildungsstätten (insbesondere CE-/DE-Fahrschulen und Ausbildungsbetriebe) außerhalb ihrer Berechtigung nach dem Fahrlehrergesetz bzw. außerhalb den Räumen der Betriebsstätte Schulungen im Rahmen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz anbieten und durchführen wollen, benötigen diese hierfür ebenfalls eine staatliche Anerkennung.
Es sind sodann die o.g. Voraussetzungen vollumfänglich nachzuweisen.
Deadlines
Processing time
Required documents
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Required document, Bavaria-wide:
Nachweise zur Qualifikation/Eignung des Antragstellers und/oder ggf. zu eingesetzten Lehrpersonen
ggf. beruflicher Lebenslauf, Führerschein, Meisterbrief, Fahrlehrerschein, Studium, Zeugnisse, sonstige Abschlüsse/Urkunden, Fortbildungen
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Required document, Bavaria-wide:
Angaben zu den Räumen
Anschrift, Plan/Grundriss, Bilder, Angaben zur Ausstattung, vorgesehene Teilnehmerzahl, ggf. Mietvertrag/Nutzungsüberlassung
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Required document, Bavaria-wide:
Angaben zum Lehrmaterial, zu den Lehrmitteln/Lehrfahrzeugen
Daten des Verlags/Herausgebers, Fahrzeugschein, ABE, ggf. Nutzungsüberlassung
- Required document, Bavaria-wide: Ausbildungsprogramm
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Required document, Bavaria-wide:
ggf. sind noch weitere Unterlagen im Einzelfalls erforderlich
(z. B. Führungszeugnis, Auszug aus dem Handelsregister/Vereinsregister, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Auskunft aus dem Fahreignungsregister)
Forms
If you select a location in "On location" the adress of the responsible authority can be pre-filled.
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Prefilled form - recipient data will be enterd after the selection of the location , Bavaria-wide:
Formloser Antrag (mit Unterschrift)
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Fees
Gebühren sind abhängig vom Verwaltungsaufwand: 51,10 - 511,00 EUR
Auslagen (ggf. für Postzustellungsurkunde) werden nach Maßgabe der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: § 9 Gesetz über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz - BKrFQG)
- Legal bases, Bavaria-wide: § 5 Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung - BKrFQV)
- Legal bases, Bavaria-wide: § 19 Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustVVerk)
- Legal bases, Bavaria-wide: Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Remedy
Klage (Verpflichtungsklage bei Ablehnung des Antrags)
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Status: 14.04.2020
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