Logo Bayernportal

Abwasserabgabe; Abgabe einer Erklärung zur Festsetzung oder Beantragung der Verrechnung für Großeinleitungen und Niederschlagswasser

Die Einleitung von gereinigtem Abwasser und Niederschlagswasser ist abgabepflichtig. Wird die Abgabe nicht über die im wasserrechtlichen Bescheid festgesetzten Grenzwerte ermittelt, kann der Abgabepflichtige sich gegenüber der zuständigen Behörde erklären. 

Landratsamt Günzburg

Fachbereich 42 - Wasserrecht und Bodenschutz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 14:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg

Postanschrift

Postfach 200157
89308 Günzburg