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Erbschaft oder Schenkung; Anzeige beim Finanzamt

Haben Sie aufgrund eines Todesfalles Vermögen erworben, so müssen Sie diesen Erwerb dem zuständigen Finanzamt anzeigen. Wenn Sie eine Schenkung erhalten oder eine Schenkung tätigen, so sind Sie verpflichtet, dies dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen.

Finanzamt Amberg

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

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Kirchensteig 2
92224 Amberg

Postanschrift

Postfach 1452
92224 Amberg