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Lebensbescheinigung zur Vorlage im Ausland; Beantragung einer Bestätigung

Ein ausländischer Renten- oder Unfallversicherungsträger oder eine ausländische Betriebsrentenkasse kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Das Ihnen von diesen Stellen übersandte Formular können Sie bei der Gemeinde bestätigen lassen.

Stadt Bobingen

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

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Rathausplatz 1
86399 Bobingen

Postanschrift

Postfach 1310
86394 Bobingen