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Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung; Beantragung

Das Insolvenzrecht sieht für Personen, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, ein eigenes Verbraucherinsolvenzverfahren vor, das unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Restschuldbefreiung nach drei bzw. fünf Jahren führen kann.

Amtsgericht Neu-Ulm

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