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Haus- und Kleinkläranlagen; Beratung

Sie erhalten bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde Hinweise zur ordnungsgemäßen Fäkalschlammentsorgung aus Haus- oder Kleinkläranlagen.

Für Sie zuständig

Stadt Amberg

Stadt Amberg
Sie können die Behörde auf sichere Weise kontaktieren Sicheres Kontaktformular Bitte nutzen Sie bei der Beantragung von Leistungen vorrangig die hierzu bereitgestellten Online-Dienste.

Hausanschrift

Marktplatz 11
92224 Amberg

Postanschrift

Postfach 2155

92211 Amberg

Telefon

+49 9621 10-0

Webseite

www.amberg.de

Leistungsdetails

In den Haus- oder Kleinkläranlagen von Liegenschaften, die nicht an die öffentliche Abwasserkanalisation angeschlossen sind, fällt Fäkalschlamm an, der regelmäßig und ordnungsgemäß zu entsorgen ist. Vorgaben zur Entsorgung (insbesondere zur Häufigkeit) finden sich in der wasserrechtlichen Erlaubnis oder in der kommunalen Fäkalschlammentsorgungssatzung. 

Informationen über den Entsorgungsweg erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde und Gemeinde.

Stand: 05.03.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz