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Standesamtsaufsicht; Durchführung von Aufsichtsprüfungen

Die Aufsicht über die Standesämter führen als untere Aufsichtsbehörden die kreisfreien Gemeinden für ihre Standesämter und die Landratsämter als Staatsbehörden.

Ansprechpartner - Landratsamt Rhön-Grabfeld

Sachgebiet 3.2 - Ausländer- und Personenstandswesen, Staatsangehörigkeitsrecht

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