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Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolas; Beantragung einer Erlaubnis oder Anzeige allgemein erlaubter Veranstaltungen

Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind lediglich anzuzeigen.

Große Kreisstadt Forchheim

Sachgebiet Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Sattlertorstr. 5
91301 Forchheim

Postanschrift

Postfach 85
91299 Forchheim