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Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolas; Beantragung einer Erlaubnis oder Anzeige allgemein erlaubter Veranstaltungen

Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind lediglich anzuzeigen.

Verwaltungsgemeinschaft Kallmünz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen

Hausanschrift

Keltenweg 1
93183 Kallmünz

Postanschrift

Keltenweg 1
93183 Kallmünz