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Verkehrsbeeinträchtigungen im Straßenverkehr durch Einrichtungen und Werbung; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Sie können eine Ausnahmegenehmigung für das Anbringen von Einrichtungen und Werbung an öffentlichen Straßen beantragen.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 23.1 - Straßenverkehr

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