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Arzneimittel; Überwachung des Einzelhandels

Die Überwachung des Einzelhandels mit Arzneimitteln außerhalb von Apotheken oder im Reisegewerbe ist Aufgabe der Kreisverwaltungsbehörden.

Ansprechpartner - Landratsamt Bamberg

Fachbereich 23 - Gesundheitswesen

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