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Kommunale Sportlerehrung; Verleihung einer Ehrengabe

Als Anerkennung für hervorragende Leistungen und besondere Verdienste im Sport können Sportlerinnen und Sportler sowie verdiente Vereinsmitarbeiter durch Verleihung einer Ehrengabe mit Urkunde geehrt werden.

Für Sie zuständig

Gemeinde Straßlach-Dingharting

Hausanschrift

Schulstr. 21
82064 Straßlach-Dingharting

Postanschrift

Schulstr. 21

82064 Straßlach-Dingharting

Telefon

+49 8170 9300-0

Leistungsdetails

Bei den jährlich stattfindenden Sportlerehrungen können die erfolgreichsten Athleten des Landkreises oder der Gemeinde im Rahmen eines feierlichen Festaktes geehrt werden. 

Die Verleihung einer Auszeichnung an einen bestimmten Sportler muss i.d.R. schriftlich beantragt werden. Die zu erfüllenden Voraussetzungen bzw. Ehrungskriterien können in der einer Richtlinie geregelt werden.

Stand: 13.09.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales