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Weinrecht; Beantragung einer Versuchserlaubnis

Bei der Herstellung von Erzeugnissen und Getränken aus Weintrauben können versuchsweise nicht zugelassene Stoffe zugesetzt oder neue Verfahren angewandt werden, wenn die zuständige Behörde die Durchführung des Versuchs erlaubt hat.

Regierung von Unterfranken

Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz, Weinprüfstelle

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