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Asylbewerber; Vollzug von Aufenthaltsbeendigungen

Der Begriff der Aufenthaltsbeendigung umfasst alle Maßnahmen, die zur Beendigung des Aufenthaltes im Bundesgebiet führen. Der Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen gehört zu den Aufgaben der Zentralen Ausländerbehörden.

Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 15 - Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Oberbayern

Öffnungszeiten

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Allgemein

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und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
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Für eine persönliche Vorsprache müssen Sie sich einen Termin geben lassen.

Diesen erhalten Sie für die ZAB in München unter terminanfrage.zab.oberbayern@reg-ob.bayern.de

Eine Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich!

Hausanschrift

Hofmannstraße 51
81379 München

(Gebäude D)

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80534 München